
Papamonat
von Dr. Alfred Trendl

Um Jungvätern zu ermöglichen, die erste Zeit mit ihrem Kind zu Hause zu verbringen, wurde 2017 der sogenannte Familienzeitbonus eingeführt. Er ermöglicht es dem Partner, in den ersten drei Lebensmonaten seines neugeborenen Kindes zwischen 28 und 31 Tage zu Hause zu sein, um sich die erste Zeit ihm zu widmen. Rund 700 Euro bezahlt die Krankenkasse für diesen Monat - das Geld wird von dem für die Väter reservierten Anteil des Kinderbetreuungskontos abgezogen. Die Erwerbstätigkeit muss dabei eingestellt werden.
Rund sechs Prozent der Väter nehmen diese Möglichkeit bereits in Anspruch, der Katholische Familienverband hofft aber, dass dieser Anteil steigt. Denn auch wenn das unter dem Strich einen Monat lang weniger Familienbudget bedeutet, stellt der Papamonat - im Amtsdeutsch auch "Väterfrühkarenz" genannt - eine großartige Möglichkeit für junge Familien dar, von der alle profitieren: So wird die Bindung zum Kind gestärkt. "Präsente Väter in der Familie entwickeln auch eine andere Männlichkeit", ist Männerforscher und Psychotherapeut Erich Lehner überzeugt. "Sie werden sozialer - nach außen hin und der Familie gegenüber - und haben bessere Beziehungen." Dies gilt natürlich in gleicher oder noch stärkerer Weise für Väterkarenz. Zum anderen ist es aber auch ein großer Vorteil für die frischgebackene Mutter: Beim ersten Kind ist es eine aufregende Zeit, die man so gemeinsam als Familie genießen kann. Gibt es bereits Geschwisterkinder, ist eine zusätzliche erwachsene Person eine große Hilfe!
RECHTSANSPRUCH IST FIX
Einen Rechtsanspruch auf den Papamonat (eine Arbeitsfreistellung im Ausmaß von einem Monat ab der Geburt des Kindes) trat mit 1.9.2019 in Kraft. Er gilt für Geburten, die mindestens drei Monate nach dem Inkrafttreten des §1a VKG liegen.
- kein Entgeltanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber
- Voraussetzung: gemeinsamer Haushalt mit dem Kind
- gesetzlicher Kündigungs- und Entlassungsschutz
- KEINE ANRECHNUNG der aus Anlass der Geburt eines Kindes gewähren gesetzliche, kollektivvertragliche oder einzelvertragliche Dienstfreistellungsansprüche! Diese Ansprüche werden zusätzlich zum Freistellungsanspruch gem § 1a VKG gewährt.
Eine erfreuliche Entscheidung - vor allem, aber nicht nur für die Väter!
ANMELDUNG ZUM PAPAMONAT
- VORANKÜNDIGUNG:
Für die Inanspruchnahme der Arbeitsfreistellung muss man dem Arbeitgeber den Wunsch spätestens drei Monate VOR dem errechneten Geburtstermin ankündigen.
Info über voraussichtlicher Geburtstermin + Beginn der Freistellung. - FRISTEN
Man muss den Arbeitgeber unverzüglich über die Geburt informieren.
Spätestens eine Woche NACH der Geburt: Bekanntgabe des Antrittzeitpunktes der Freistellung.
Auch wenn diese Bekanntgabefristen nicht eingehalten werden, kann der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber eine Freistellung gem. § 1a VKG vereinbaren. - ONLINE-ANMELDUNG ZUM FAMILIENZEITBONUS FÜR VÄTER
Als zweifacher Vater, dessen Kinder mittlerweile erwachsen sind, kann der Autor dieser Zeilen rückblickend jedem jungen Vater nur raten:
"Verpass nicht die Rolle deines Lebens!"
FACT BOX PAPAMONAT
- Für Kinder, die ab dem 1. März 2017 geboren wurden, können erwerbstätige Väter in den ersten drei Monaten nach der Geburt zwischen 28 und 31 Tage Familienzeitbonus (Papamonat) beantragen.
- Dafür gibt es 700 Euro, die auf ein allfälliges vom Vater bezogenes Kinderbetreuungsgeld angerechnet werden.
- Der Antrag muss binnen 91 Tagen ab der Geburt bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden.
- Im Anschluss an die Familienzeit ist die unterbrochene Erwerbstätigkeit wieder aufzunehmen.
- Auf den "Papamonat" besteht seit 1.9.2019 einen Rechtsanspruch (Für Kinder die ab dem 1.12.2019 zur Welt kommen)
- Während der Familienzeit ist man kranken- und pensionsversichert.
Mehr über die Rechte von Vätern, wenn es um Papamonat und Karenz geht, aber auch viele spannende Erfahrungsberichte von Jungvätern sowie Tipps und Tricks für Väter erfahren Sie auf der Homepage: www.vatersachen.at